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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Der Geltungsbereich der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erfolgt für alle Angebote, Vereinbarungen und Verkäufe, Service-Dienstleistungen und Lieferungen, die Barberpole als Fachhändler für medizinische Geräte oder Vermittler tätigt. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich unser Vertragspartner bzw. Auftraggebers grundsätzlich mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in vollem Umfang einverstanden. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner erklären unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht für ungültig, sondern müssen von Barberpole über getroffene anderslautender Bedingungen schriftlich rückbestätigt werden. Abweichenden Bedingungen, die Barberpole nicht insbesondere anerkennt, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für Folgeaufträge und Ersatzlieferungen gelten grundsätzlich unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind, auch wenn nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Unterbreitete Kostenvoranschläge, Zeichnungen/Abbildungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Barberpole. Jede Haftung für hieraus abgeleitete Schäden des Vertragspartners/Auftraggebers sind ausgeschlossen. Verträge kommen erst zustande, wenn der Auftrag von Barberpole schriftlich bestätigt wurde.

3. Preise

Alle Preise für Produkte, Dienstleistungen, Mitteilungen/Preislisten sind Netto-Preise, freibleibend für die Bundesrepublik Deutschland und gelten ab Herstellerwerk bzw. ab Blomberg, ausschließlich Verpackung, Fracht/Porto, Versicherung, Zoll, Eichgebühren oder sonstigen Versandspesen und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sollte eine Lieferung später als drei Monate nach Abschluss des Vertrages erfolgen und haben sich die Preise des Herstellers gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses geändert, so sind wir berechtigt den vereinbarten Kaufpreis an die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreise anzupassen. Über den vereinbarten Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten, z. B. Installationen, Datentransfers, besondere technische Unterweisungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anderslautend
vereinbart. Dazu gehören auch Arbeitszeiten, gefahrene Kilometer und anfallende Fahrtzeiten sowie evtl. Übernachtungskosten.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich bestätigt, innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug fällig. Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Erst wenn der Forderungsbetrag dem Bankkonto von Barberpole gutgeschrieben wurde, gilt die Zahlung als erfolgt. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Barberpole unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatzes ab Fälligkeitstag zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. In diesem Fall behalten wir uns vor, weitere Leistungen bzw. Lieferverpflichtungen nicht zu erfüllen und Vertragsrücktritt anzuzeigen, wenn außerdem bekannt wird, dass die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners/Auftraggebers in Frage gestellt wird bzw. wenn weitere Zahlungen eingestellt werden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Eine Aufrechnung des Vertragspartners/Auftraggebers mit bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

5. Lieferungen und Leistungen, Verzug

Unsere Lieferungsbedingungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich anders festgelegt und schriftlich bestätigt. Lieferfristen beginnen mit Datum der Auftragsbestätigung. Die Wahl des Versandweges behalten wir uns vor, sofern der Vertragspartner/Auftraggeber diese nicht schriftlich bei ab Werk-Vereinbarung mitteilt. In Fällen höherer Gewalt, Nichtbelieferung durch Hersteller/Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und Streiks verschieben bzw. verlängern sich vereinbarte Termine und Lieferzeiten um die Dauer derartiger Ereignisse. Barberpole kann in diesem Fall nicht in Lieferverzug gesetzt werden. Sollte der Vertragspartner/Auftraggeber mit Zahlungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen Barberpole gegenüber im Rückstand sein, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen/Leistungen durchzuführen, bis der Zahlungsrückstand beglichen worden ist, ohne dass der Vertragspartner/Auftraggeber hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche geltend machen kann.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Vertragspartner/Auftraggeber über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist und sobald die Ware der den Transport ausführenden Personen ab Werk des Herstellers oder ab Blomberg übergeben worden ist. Bei Lieferungen ohne Montage und Aufstellung, wenn die Sendung zum Versand gebracht worden ist. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Inbetriebnahme, die in einem Protokoll mit Datum und Unterschrift beider Vertragspartner schriftlich festgehalten sein muss.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum von Barberpole bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher entstandenen Forderungen bzw. zustehender Ansprüche gegenüber dem Vertragspartner/Auftraggeber aus den Vertragsabschlüssen. Barberpole ist bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners/Auftraggebers, insbesondere bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen sowie im Falle der Beantragung von Insolvenzverfahren gegen den Vertragspartner/Auftraggeber berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfrist oder Rücktrittserklärung in Besitz zu nehmen. Sollte die Ware vor Bezahlung weiterveräußert werden, so tritt der Vertragspartner/-Auftraggeber die Kaufspreisforderung sicherungshalber in vollem Umfang an Barberpole ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Vertragspartner/Auftraggeber verpflichtet sich die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Solange das Eigentum noch nicht auf den
Vertragspartner/Auftraggeber übergegangen ist, haftet dieser für Schäden und Verluste an den in seinem Besitz befindlichen Waren sowie auch für Produkte, die lediglich zum Zweck der Vorführung oder Probe überlassen worden sind.

8. Gewährleistung und Haftung

Bei mangelhaft gelieferter Ware oder ihm fehlende zugesicherte Eigenschaften in Verbindung mit einer ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrüge, leistet Barberpole nur in dem Umfang Ersatz, wie wir diesen von unseren Vorlieferanten erhalten bzw. innerhalb der Gewährleistungsfrist der jeweiligen Hersteller. Offensichtliche Mängel müssen Barberpole unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung des jeweiligen Herstellers. Das Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Vertragspartner/Auftraggeber erst - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - wenn drei Nacherfüllungen fehlgeschlagen sind. Für Teile, die dem Verschleiß unterliegen und für Verbrauchsmaterialien wird keine Gewähr übernommen. Die Gewährleistung von gebrauchten Waren wird ebenfalls ausgeschlossen. Jede Haftung ist nur auf den, bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In diesem Fall bleiben die Haftung von Barberpole nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus deliktischer Produzentenhaftung unberührt. Über die Gewährleistungsfrist der jeweiligen Hersteller hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die an nicht von uns gelieferten Erzeugnissen oder gegenüber Dritten entstanden sind. Ausgeschlossen sind außerdem Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Mängelfolgeschäden.

Barberpole übernimmt bei sachgemäßer Instandsetzung keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust. Sachmängelansprüche verjähren nach 12 Monaten. Nachbesserungen und Ersatzlieferungen verlängern die Frist nicht.

9. Datenschutz - und speicherung

Barberpole informiert, dass die im Zusammenhang der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Vertragspartner/Auftraggeber bzw. Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, EDV-mäßig gespeichert bzw. verarbeitet werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Blomberg vereinbart, sofern der Vertragspartner/Auftraggeber Vollkaufmann ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht.

11. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.

Blomberg, im März 2010

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